Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und wird im Regelfall von den privaten Krankenkassen und Beihilfestellen erstattet.
Auch gesetzlich versicherte Patienten können Leistungen für Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Vorteile:
– Keine Wartezeiten in der Praxis
– Persönliche Erbringung aller Leistungen.
– Behandlung nach hohen fachlichen Standards und geltenden aktuellen Leitlinien.